Wirtschaftsstrafrecht
Die Zeiten sind vorbei, in denen sich Wirtschaftsstrafrecht im Wesentlichen nur über Insolvenz- und Bankrottdelikte definierte.
Ebenso gehört es der Vergangenheit an, dass vor Ermittlungen gegen etablierte Großunternehmen und deren Vorstände und Geschäftsführer zurückgeschreckt wurde. Diese Scheu wurde abgelegt, so dass jegliches unternehmerisches Handeln, jeder Vorstand, jeder Geschäftsführer, jeder für ein Unternehmen verantwortlich Handelnder und selbstverständlich auch jedes Unternehmen, egal ob kleiner Handwerksbetrieb oder börsennotierter Konzern, Ziel von straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen sein können. Sollte es so weit kommen – aber auch bevor es so weit kommen muss –, beraten, vertreten und verteidigen die Anwälte der Kanzlei Wannemacher & Partner sowohl die handelnden Personen als auch die Unternehmen selbst. Unabhängig davon, ob sich die Verfahren auf den nationalen Raum beschränken oder international Auswirkungen haben.
Die Anwälte von Wannemacher & Partner verfügen hierbei aufgrund ihrer Spezialisierung und Erfahrung über ein im Markt anerkanntes überdurchschnittliches Knowhow, mit welchem beispielsweise folgende Fachgebiete abgedeckt werden:
- Korruptionsstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Banken- und Kapitalmarktstrafrecht
- Verstöße gegen Bestimmungen des HGB, AktG und GmbHG, wie z. B. Verstöße gegen Buchführungspflichten
- Arbeitsstrafrecht
- Berufs- und Disziplinarrecht.
Darüber hinaus sind die Anwälte von Wannemacher & Partner auch im Bereich des kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts tätig und vertreten und verteidigen Unternehmen, die infolge von Aufsichtspflichtverletzungen oder strafrechtlicher Verfehlungen ihrer Organe die Verhängung von Geldbußen oder Einziehung von Vermögensbestandteilen zu besorgen haben.
Hierbei beschränken sich das Einsatzgebiet und die Inanspruchnahme unserer Anwälte nicht nur auf die Verteidigung vor Gericht. Es ist unser vorrangiges Ziel, Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Dies insbesondere dadurch, dass wir
- präventiv beraten, und zwar im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen struktureller und operativer Art, damit straf- und ordnungsrechtlichen Sanktionsrisiken erkannt und vermieden werden
- bei der Beurteilung bestehender Compliance-Strukturen ebenso unterstützen wie bei der Beratung neu zu schaffender und deren Implementierung
- bereits im Ermittlungsverfahren strafprozessuale Zwangsmaßnahmen kritisch hinterfragen und, soweit rechtlich geboten und taktisch opportun, Beschwerdeverfahren führen.
Werden wir in Gerichtsverfahren tätig, so verteidigen und vertreten wir natürliche und juristische Personen in allen Instanzen. Hierbei beschränkt sich unsere Expertise dementsprechend nicht nur auf die Tatsacheninstanzen. Vielmehr vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren.
Im Bedarfsfall binden wir Experten anderer Rechtsgebiete ein oder werden von diesen zur Unterstützung angefragt, wie z. B. im Bereich des Umwelt- oder Kartellrechts.
Zusätzlich haben wir stets und besonders bei der Verteidigung und Beratung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts das Steuerrecht und Steuerstrafrecht im Auge, da in der Praxis die beiden Rechtsgebiete sehr eng miteinander verzahnt sind, was aufgrund deliktsspezifischer Phänomene naheliegt. So geht z. B. kaum ein Bestechungsdelikt ohne eine Steuerhinterziehung einher. Die Kanzlei Wannemacher & Partner kann hierbei nicht nur ergänzend und am Rande auf steuerrechtliches Wissen zugreifen. Vielmehr zeichnet sie sich dadurch aus, dass sie austariert auf den gleichberechtigten Säulen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerstreit steht und auf ein damit einhergehendes und auf jahrzehntelanger Erfahrung basierendes Expertenwissen zugreift.
Werden wir von Unternehmen mandatiert, so achten wir selbstverständlich nicht nur auf die rechtlichen Belange. Aufgrund unserer sehr guten Kontakte zu fachlich versierten Kollegen organisieren und koordinieren wir als Firmenanwälte Individualverteidiger und Zeugenbeistände. Hierbei kanalisieren und effektivieren wir die Kommunikation, wie wir uns auch um die Kommunikationskultur im Unternehmen selbst kümmern, damit der Ausnahmesituation, die mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einhergeht, im Lichte der zu beachtenden Gesetze in adäquater Weise Rechnung getragen wird.