Steuerstreitverfahren
Fast jeder hatte schon einmal Probleme mit dem Finanzamt – egal ob im unternehmerischen oder im privaten Bereich.
Die Finanzämter sind die untersten und zugleich zahlreichsten Behörden innerhalb der Finanzverwaltung. Ihr Interesse ist klar definiert: Sie haben den staatlichen Auftrag, Geld einzusammeln und zu konservieren. Es liegt auf der Hand, dass es dabei zu Konflikten kommen kann. Steuerpflichtige können sich wehren bzw. ihre Rechte einfordern. Manchmal führt kein Weg an einem Rechtsstreit vorbei – insbesondere wenn die Vorstellungen des Finanzamts existenzbedrohend oder -vernichtend sind.
Auf sich allein gestellt, sieht sich der Steuerpflichtige einem Gegner ausgesetzt, dem er kaum Herr werden kann:
Die Finanzverwaltung ist mit einem Machtinstrumentarium ausgestattet, das ihresgleichen sucht. Das Steuerrecht ist komplex, unübersichtlich und vielfach unlogisch, was an den jahrzehntelangen Bemühungen des Gesetzgebers liegt, vermeintliche Lücken zu schließen. Hinzu kommt, dass der Umgang mit dem starren Behördenapparat sicher nicht jedermanns Sache ist.
Kurzum:
Steuerpflichtige stoßen hier schnell an ihre Grenzen und wenden sich für gewöhnlich hilfesuchend an ihre Steuerberater. Diese sind gut ausgebildet und wissen oftmals, was zu tun ist. Genauso oft sind Steuerberater aber echten Konfliktsituationen nicht gewachsen, weil dies nicht zu ihrem originären Geschäftsfeld gehört.
Streiten will gelernt sein!
Die auf den Steuerstreit spezialisierten Experten der Kanzlei Wannemacher & Partner verfügen über jahrzehntelange Praxiserfahrung. Sie kennen die Strukturen und Abläufe innerhalb der Finanzverwaltung. Sie denken strategisch und zielorientiert. Sie verhandeln – der Situation angepasst – hart oder diplomatisch und ziehen notfalls alle prozessualen Register.
Oftmals wird der Erfolg eines Steuerstrafverfahrens maßgeblich durch gezielte, strategisch sinnvolle prozessuale Maßnahmen im parallel laufenden Besteuerungsverfahren beeinflusst. Deswegen: Wer die Klaviatur des Besteuerungsverfahrens nicht beherrscht und keinen Steuerstreit führen kann, sollte im Steuerstrafverfahren nicht verteidigen. Die Experten der Kanzlei Wannemacher & Partner leben in beiden Welten. Dadurch unterscheiden sie sich von vielen Mitbewerbern.
Selbstverständlich ist nicht jeder Steuerstreit strafrechtlich relevant. Auch wenn es „nur“ um Geld, also nicht um Sanktionen geht, brauchen Steuerpflichtige einen starken Partner, der ihre Interessen vertritt.
Die Experten der Kanzlei Wannemacher & Partner vertreten und beraten in allen steuerlichen Konfliktfeldern und Rechtsgebieten – je nach Fallgestaltung präventiv, konstruktiv oder konfrontativ:
- Rechtsbehelfsverfahren gegen materielle Steuerforderungen jeder Art
- Betriebsprüfungsverfahren und sonstige Außenprüfungen
- Haftungsverfahren
- Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren
- Erlassverfahren
- Einholung verbindlicher Auskünfte
- Abschluss tatsächlicher Verständigungen
- Aufsichtsbeschwerden
Unsere prozessual erfahrenen und versierten Experten vertreten Sie hierbei – bundesweit – vor allen Behörden und Gerichten, insbesondere
Finanzämtern
- Einspruchsverfahren
- vorläufiger Rechtsschutz (Anträge auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung)
- Geltendmachung jeglicher Ansprüche (Billigkeitserlass, Auskünfte etc.)
Finanzgerichten
- Klageverfahren jeder Art (Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Sprung- und Untätigkeitsklagen)
- vorläufiger Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung; einstweilige Anordnung)
Bundesfinanzhof
- Beschwerden (Nichtzulassung der Revision etc.)
- Revisionen
- Anhörungsrügen
Anlassbezogen treten wir gegenüber den Mittel- und Oberbehörden auf (Oberfinanzdirektionen, Landesämtern, Finanzministerien) und vertreten Sie in geeigneten Fällen auch beim Bundesverfassungsgericht.