Dr. Leonard Walischewski

Dr. Leonard Walischewski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, geb. 1968, ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1999 als Fachanwalt für Strafrecht.
Nach dem Studium und Referendariat in Freiburg, München und Nürnberg war Herr Dr. Walischewski von 1996 bis 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, Prof. Dr. Bernd Schünemann, LMU München, und wurde dort mit einer Dissertation zum Strafprozessrecht promoviert. Von 1997 bis 2000 war er Rechtsanwalt bei der Kanzlei Bossi, Ufer und Dr. Ziegert. Seit 2000 ist er Rechtsanwalt und Partner bei Wannemacher & Partner in München.
Herr Dr. Walischewski ist seit Jahren als Strafverteidiger in zahlreichen großen und öffentlich begleiteten Wirtschaftsstrafverfahren tätig. Er berät Unternehmen sowie Personen des Wirtschaftslebens in strafrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt im Bereich der Haftung von Unternehmen und deren Organen (z. B. Vorständen, Geschäftsführern) auch präventiv. Dabei arbeitet er regelmäßig mit Syndici und mit auf Organhaftung spezialisierten renommierten Kanzleien zusammen. Zudem verfügt er über langjährige forensische Erfahrung, die er für die Beratung in strafrechtlichen Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht nutzt.
Dr. Leonard Walischewski
Dr. Leonard Walischewski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, geb. 1968, ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1999 als Fachanwalt für Strafrecht.
Nach dem Studium und Referendariat in Freiburg, München und Nürnberg war Herr Dr. Walischewski von 1996 bis 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, Prof. Dr. Bernd Schünemann, LMU München, und wurde dort mit einer Dissertation zum Strafprozessrecht promoviert. Von 1997 bis 2000 war er Rechtsanwalt bei der Kanzlei Bossi, Ufer und Dr. Ziegert. Seit 2000 ist er Rechtsanwalt und Partner bei Wannemacher & Partner in München.
Herr Dr. Walischewski ist seit Jahren als Strafverteidiger in zahlreichen großen und öffentlich begleiteten Wirtschaftsstrafverfahren tätig. Er berät Unternehmen sowie Personen des Wirtschaftslebens in strafrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt im Bereich der Haftung von Unternehmen und deren Organen (z. B. Vorständen, Geschäftsführern) auch präventiv. Dabei arbeitet er regelmäßig mit Syndici und mit auf Organhaftung spezialisierten renommierten Kanzleien zusammen. Zudem verfügt er über langjährige forensische Erfahrung, die er für die Beratung in strafrechtlichen Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht nutzt.
Schwerpunkte
- Korruptionsdelikte
- Untreueverfahren
- Vermögensabschöpfung
- Compliance
- Kartellverfahren (GWB)
- Kapitalmarktstrafrecht
- Forensische Begleitung in Steuerstrafverfahren
- Strafrechtliche Revisionsverfahren
- Arztstrafrecht
- Umweltstrafrecht
Vita
- Jahrgang 1968
- Jurastudium und Referendariat in Freiburg, München und Nürnberg
- Kanzlei Frey Fronhöfer von 1995 bis 1996
- Promotion in München im Strafprozessrecht
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, Prof. Dr. Bernd Schünemann, LMU München, von 1996 bis 1997
- Kanzlei Bossi, Ufer, Dr. Ziegert von 1997 bis 2000
- Rechtsanwalt in der Kanzlei Wannemacher & Partner seit 2000
Veröffentlichungen
Fachbücher / Beiträge in Fachbüchern:
- Steuerstrafrecht Handbuch
6. Aufl. 2013, Wannemacher & Partner (Hrsg.), Stollfuß-Verlag Bonn/Berlin, ISBN 9787-3-08-371326-5, Mitautoren: Andrejtschitsch, Gotzens, Grötsch, Kürzinger, Lehmbruck, Seipl, L. Walischewski, D. Walischewski, Wiese u. a. - Probleme des Akteneinsichtsrechts der Verteidigung im Ermittlungsverfahren im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Diss. München 1998, Verlag Peter Lang, Frankfurt/Main, ISBN 3-631-34224-1, Autor: Walischewski
Beiträge in Fachzeitschriften:
- Walischewski „Praxisbesuch vom Staatsanwalt“, ZNS 10/05, 13
- Gotzens/Walischewski Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 09.06.2004, 5 StR 579/03, NStZ 2005, 520
- Walischewski „Das Recht auf Akteneinsicht bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren“, Strafverteidiger 2001, 243
- Walischewski „§129 StGB – Die kriminelle Vereinigung, Wunderwaffe der Strafverfolgung?“, Strafverteidiger 2000, 583