Steuerstrafrecht

Wenn Sie sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren müssen, steht ein Rechtsanwalt der Kanzlei Wannemacher & Partner an Ihrer Seite. Vertrauen Sie zu Ihrer Verteidigung auf unsere doppelte Kompetenz im Steuerrecht und Strafrecht.

Die Anzahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wächst von Jahr zu Jahr.

Dies liegt sicher weniger an einem Anstieg der Kriminalität als vielmehr an Gesetzesverschärfungen, der fortwährenden Vergrößerung des Behördenapparats, den zunehmend besseren nationalen und internationalen Ermittlungsmöglichkeiten und an einer spürbar sinkenden Hemmschwelle der Finanzverwaltung. Die Behörden sind mit einem massiven Machtinstrumentarium ausgestattet, von dem sie rege Gebrauch machen. Rückendeckung erhalten sie vom Gesetzgeber und von den Gerichten. Der politisch und medial propagierte Zeitgeist tut sein Übriges: Steuerdelikte werden nicht selten wie Fälle von Schwerkriminalität dargestellt.

Gelegentlich schießt die Strafjustiz übers Ziel hinaus, egal ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht. Wer in die Mühlen der Justiz gerät, sieht sich in aller Regel einer Übermacht ausgesetzt, die ohne professionelle Unterstützung zu einem Kampf gegen Windmühlen werden kann.

Wer am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann in ein steuerstrafrechtliches Verfahren verwickelt werden – sei es als Beschuldigter oder als Zeuge. Für den Betroffenen besteht dann Handlungsbedarf. Er sollte sich kompetent beraten lassen. Je früher dies geschieht, desto effizienter kann der Berater agieren und Handlungsspielräume nutzen.

Fundierte Spezialkenntnisse im materiellen und prozessualen Steuerstrafrecht sind für die Verteidigung in Steuerstrafverfahren ebenso unverzichtbar wie Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Behörden und Gerichten. Dies gilt gleichermaßen für alle Bereiche des Steuerrechts, weil ein Steuerstrafverfahren regelmäßig zweigleisig verläuft: Neben der strafrechtlichen Sanktionierung geht es auch um die Steuerfestsetzung. Es finden zwei prozessual eigenständige Verfahren statt, die aber nicht nur parallel nebeneinander herlaufen, sondern sich auch überschneiden. Oftmals sind diese Schnittstellen entscheidend für den Erfolg der Verteidigung:

Das Steuerstreitverfahren kann das Strafverfahren maßgeblich beeinflussen und umgekehrt!

Deswegen verfügen unsere auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte über eine Expertise in beiden Bereichen. Sie wissen, wann welcher prozessuale Schachzug mit welcher materiellen Argumentation im Straf- und/oder steuerlichen Festsetzungsverfahren zielführend als taktisches Mittel genutzt werden kann. Dabei arbeiten sie grundsätzlich mit den Steuerberatern der betroffenen Mandanten zusammen, um mit diesen gemeinsam eine optimale Strategie zu entwickeln und alle notwendigen Schritte eng abzustimmen.

Mit unseren Beratern bzw. Verteidigern in Steuerstrafsachen decken wir das gesamte Spektrum ab. Wir werden bundesweit und international für Privatpersonen, Geschäftsleute und Unternehmen in allen Bereichen des Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitsrechts sowie in der Tax-Compliance tätig:

  • Nicht selten besteht Anlass oder bietet sich die Gelegenheit, der Strafjustiz einen Schritt voraus zu sein. Wir untersuchen steuerliche Gestaltungen auf strafrechtliche Risiken, beraten präventiv, z. B. bei bevorstehenden oder laufenden Betriebsprüfungen, eruieren, ob Berichtigungsmeldungen gem. § 153 AO angezeigt sind, oder erstatten notfalls strafbefreiende Selbstanzeigen.
  • Lässt sich ein Steuerstrafverfahren nicht vermeiden, oder ist ein solches bereits eingeleitet, liegt der Schwerpunkt unserer Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Dies mit dem Ziel, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, soweit sich dies mit den Interessen unserer Mandanten vereinbaren lässt. Je nach konkreter Fallgestaltung, dem Behördenverhalten und der individuellen Zielrichtung unserer Mandanten verteidigen wir entweder konstruktiv mit dem Ziel einer Einigung oder destruktiv bzw. streitig. Auf faule Kompromisse lassen wir uns nicht ein. Unser Fokus liegt auf einem optimalen Ergebnis – sowohl strafrechtlich als auch steuerlich. Im Ermittlungsverfahren werden wir idealerweise so früh wie möglich tätig – oftmals schon im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme. Dabei haben wir es mit der Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und ggf. der Staatsanwaltschaft zu tun. In größeren Verfahren mit mehreren Beschuldigten stimmen wir uns mit externen Verteidigern ab, falls möglich und sinnvoll. Erweisen sich strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Haftbefehle etc. als rechtswidrig, führen wir Beschwerdeverfahren – nach Erschöpfung des Rechtswegs ggf. auch beim Bundesverfassungsgericht.
  • Kommt es zu einem strafgerichtlichen Zwischen- oder Hauptverfahren, verteidigen wir in allen Tatsachen- und Revisionsinstanzen – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.

Für alle Verfahrensstadien gilt: Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren erfordert einen Blick über den Tellerrand. So elementar die steuer- und strafrechtlichen Aspekte eines Falls auch sind, müssen stets die möglichen Neben- bzw. Folgewirkungen des Strafverfahrens in anderen Rechtsgebieten im Auge behalten werden. Die Palette der möglichen berufs- und verwaltungsrechtlichen Folgewirkungen eines Strafverfahrens ist groß und kann hier nicht abschließend behandelt werden. Beispielhaft sind berufsrechtliche Konsequenzen zu nennen, die Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Beamten, Ärzten, Architekten, Piloten und Gewerbetreibenden drohen können. Sicherheitsrelevante Erlaubnisse (WBK, Jagdschein, Flugschein etc.) sind ebenso zu beachten wie der Bereich der steuerlichen Haftung, Unternehmensgeldbußen, Reisebeschränkungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse etc.

Unsere Steuerstrafrechts-Experten legen Wert auf eine sehr individuelle Betreuung. Äußerste Diskretion im Umgang mit dieser heiklen Materie ist eine Selbstverständlichkeit. Wir betreiben kein Massengeschäft und stehen unseren Mandanten zuverlässig zur Seite – notfalls rund um die Uhr, an jedem Wochentag und an jedem Ort.