Jörg Wiese

Rechtsanwalt | Partner

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1999 wird Jörg Wiese nahezu exklusiv in den Bereichen des Steuerstrafrechts und des Steuerstreitverfahrens tätig.

Entsprechend seiner langjährigen Spezialisierung auf diese beiden Rechtsgebiete verfügt er über eine hohe Expertise und über sehr viel Praxiserfahrung im Umgang mit Finanzbehörden, Finanzgerichten und der Strafjustiz.

Ferner wird Jörg Wiese in ausgewählten, mit dem Steuerstrafrecht artverwandten Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts  tätig.

Bei der Mandatsbearbeitung agiert Jörg Wiese persönlichkeitsbedingt sehr analytisch, strategisch und sorgfältig. Er identifiziert Chancen und Risiken, um optimal beraten zu können. Schwierige Fälle sieht er als Herausforderung, nicht als Belastung. Ein hohes persönliches Engagement und seine Überzeugungskraft machen ihn äußerst durchsetzungsstark. Wann immer nötig, kämpft Jörg Wiese für seine Überzeugung. Faule Kompromisse sind ihm zuwider.

Seine Mandanten betreut Jörg Wiese ausschließlich persönlich und sehr individuell. Ängsten und Sorgen begegnet er mit Umsicht und Sachlichkeit. Er sortiert die Gedanken und bindet seine Mandanten eng in die Fallbearbeitung ein.

Zuverlässige Kommunikation ist für ihn selbstverständlich. Dadurch schafft und pflegt er ein Vertrauensverhältnis – als Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Jörg Wiese

Rechtsanwalt | Partner

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1999 wird Jörg Wiese nahezu exklusiv in den Bereichen des Steuerstrafrechts und des Steuerstreitverfahrens tätig.

Entsprechend seiner langjährigen Spezialisierung auf diese beiden Rechtsgebiete verfügt er über eine hohe Expertise und über sehr viel Praxiserfahrung im Umgang mit Finanzbehörden, Finanzgerichten und der Strafjustiz.

Ferner wird Jörg Wiese in ausgewählten, mit dem Steuerstrafrecht artverwandten Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts  tätig.

Bei der Mandatsbearbeitung agiert Jörg Wiese persönlichkeitsbedingt sehr analytisch, strategisch und sorgfältig. Er identifiziert Chancen und Risiken, um optimal beraten zu können. Schwierige Fälle sieht er als Herausforderung, nicht als Belastung. Ein hohes persönliches Engagement und seine Überzeugungskraft machen ihn äußerst durchsetzungsstark. Wann immer nötig, kämpft Jörg Wiese für seine Überzeugung. Faule Kompromisse sind ihm zuwider.

Seine Mandanten betreut Jörg Wiese ausschließlich persönlich und sehr individuell. Ängsten und Sorgen begegnet er mit Umsicht und Sachlichkeit. Er sortiert die Gedanken und bindet seine Mandanten eng in die Fallbearbeitung ein.

Zuverlässige Kommunikation ist für ihn selbstverständlich. Dadurch schafft und pflegt er ein Vertrauensverhältnis – als Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Schwerpunkte

+

Steuerstrafrecht
Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere

  • in allen behördlichen Ermittlungsverfahren der Steuerfahndungsstellen, Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie Staatsanwaltschaften,
  • bei prozessualen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen, Untersuchungshaft etc.),
  • vor den strafrechtlichen Instanzgerichten (Amts- und Landgerichte),
  • in berufsgerichtlichen Verfahren der Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc.

Steuerstreitverfahren
Abgabenrechtliche Konflikt- und Präventionsberatung, Durchsetzung formeller und materieller Ansprüche sowie Vertretung von natürlichen Personen und Firmen

  • in allen Verfahrensarten (vorläufiger Rechtsschutz, Einspruchs- und Klageverfahren, Revisionen),
  • in allen Konfliktbereichen (Außenprüfungen, Steuerfestsetzungen, Erhebung und Vollstreckung, Haftung etc.),
  • gegenüber allen Behörden und Gerichten (Finanzämter, Finanzgerichte, Bundesfinanzhof).

Wirtschaftsstrafrecht
Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen in den Bereichen

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • illegale Beschäftigung,
  • Subventionsbetrug.

Vita

+
  • Jahrgang 1970
  • Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr; Ausbildung zum Offizier d.R.
  • Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen
  • Referendariat in Göttingen, Celle und Braunschweig
  • Rechtsanwalt in der Kanzlei Wannemacher & Partner seit 1999

Veröffentlichungen

+

Fachbücher / Beiträge in Fachbüchern:

  • Steuerstrafrecht Handbuch 6. Aufl. 2013, Wannemacher & Partner (Hrsg.), Stollfuß-Verlag Bonn/Berlin, ISBN 9787-3-08-371326-5, Mitautoren: Andrejtschitsch, Gotzens, Grötsch, Kürzinger, Lehmbruck, Seipl, L. Walischewski, D. Walischewski, Wiese u. a.

Beiträge in Fachzeitschriften:

  • Wiese „BGH hält § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG für das Jahr 2002 für verfassungskonform“, PStR 2007, 276
  • Wiese „BVerfG untersagt Verurteilung wegen Hinterziehung von Spekulationssteuer 1997“, PStR 2007, 47
  • Seipl/Wiese „Kontenabrufverfahren – wirksames Instrument zur Beseitigung des strukturellen Vollzugsdefizits?“, NWB Fach 2, 9025
  • Wiese „Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht der Steuerhinterziehung“, Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG v. 03.07.2006 (2 BvR 2030/04), wistra 2006, 417
  • Wiese „Vorschnelle Wohnungsdurchsuchung bei unzureichender Verdachtslage“, PStR 2006, 191
  • Gotzens/Wiese „Steuerstrafrechtliche Risiken bei Auslandslieferungen“, PStR 06, 151
  • Wiese „BFH: Erhebungsdefizite seit 1999 beseitigt“, PStR 2006, 49
  • Wiese/Seipl „Verfassungswidrigkeit der ‚Spekulationsbesteuerung‘ von Wertpapiergeschäften – Berücksichtigung von Entscheidungen des BVerfG trotz Bestandskraft des Steuerbescheids?“, Stbg 2005, 389
  • Wiese „Steueramnestie – Finanzgericht verneint Treuhandstiftung“, PStR 2005, 99
  • Wiese „Telekom-Bonusaktien – was tun bei Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung gegenüber Bank ?“, Vermögensbildung professionell 2005, 191
  • Wiese „BFH hat Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung für 1999“, Vermögensbildung professionell (IWW) 2005, 29
  • Seipl/Wiese „Verfassungsmäßigkeit der ‚Spekulationsbesteuerung‘ im Jahre 1999 ernstlich zweifelhaft“, DStR 2005, 98
  • Seipl/Wiese „Strafbefreiende Erklärung bei Erweiterung des Betriebsprüfungszeitraums“, PStR 2005, 34
  • Seipl/Wiese „Abschied von der Anonymität des schweizerischen Nummernkontos“, Vermögensbildung professionell (IWW) 2005, 6
  • Wiese „Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung“, PStR 2005, 1
  • Grötsch/Wiese „Urteilsanmerkung zu FG Rheinland-Pfalz vom 14.03.2005“, PStR 2005, 99-100
  • Wiese „Besteuerung von Wertpapiergeschäften in den Jahren 1999 und später verfassungswidrig?“, Vermögensbildung professionell (IWW), S. 8
  • Grötsch/Wiese „Gefährdung des laufenden Steuermandats durch Amnestie-Beratung“, PStR 2004, 76-77
  • Wiese „Verfassungswidrigkeit der ‚Spekulationsbesteuerung‘ auch in 1999 ff.?“, DStR 2004, 1420
  • Seipl/Wiese „Strafrechtliche Folgen der Verfassungswidrigkeit der ‚Spekulationsbesteuerung‘“, NStZ 2004, 542
  • Andrejtschitsch/Wiese „Vermittlung von Lebensversicherungen als strafbare Handlung?“ Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute 8/2004, 8
  • Seipl/Wiese „Nochmals: Verfassungswidrigkeit der ‚Spekulationssteuer‘ – Konsequenzen für die steuerliche und strafrechtliche Praxis“, Stbg 2004, 234
  • Kürzinger/Wiese „Gefährdung des Mandatsverhältnisses durch ‚Amnestie-Beratung‘“, DStR 2004, 661
  • Seipl/Wiese „Verfassungswidrigkeit der ‚Spekulationssteuer‘ – Konsequenzen für die steuerliche und strafrechtliche Praxis“, Stbg 2003, 580
  • Spriegel/Wiese „Theorie und Praxis der Rechtshilfegewährung durch die Schweiz bei Fiskaldelikten“, wistra 2000, 409